Dienstag, 3. Februar 2009

Bezirksregierung Düsseldorf zu Hausverlosungen

Bezirksregierung will Montag über Hausverlosung entscheiden - Fall Villa in Witten noch offen

Pressemitteilung 013 2009 vom: 30.01.2009


Ob der Eigentümer einer Villa in Witten diese über einen Wettbewerb im Internet veräußern darf oder ob es sich dabei um ein unerlaubtes Glücksspiel im Internet handelt, darüber wird die Bezirksregierung Düsseldorf als landesweit zuständige Behörde erst Anfang nächster Woche entscheiden können, weil noch verfahrensrechtliche Fragen zu klären sind.
Eine Verlosung von Häusern über das Internet, auch mit Quiz- und Gewinnspielanteilen, ist in Deutschland rechtswidrig, wenn das Ergebnis vom Zufall abhängig ist. Die Bezirksregierung Düsseldorf, die landesweit für die Überwachung des Internets auf Glücksspiele zuständig ist, ist auch auf den Fall in Witten aufmerksam geworden. Sie hat in einer Vielzahl von Fällen ordnungsrechtliche Verfahren gegen die Anbieter von Hausverlosungen im Internet eingeleitet. Die Verlosung von Häusern im Internet erfreut sich zzt. großer Beliebtheit. Häuser, die nur unter Schwierigkeiten zu verkaufen sind, werden zunehmend über Losverfahren - in Teilen kombiniert mit Quizanteilen - an den Mann gebracht. Vorbilder sind Hausverlosungen in den USA oder auch in Österreich, wo dieser Markt heftig expandiert.

Auch das Verlosungsverfahren in Witten ist unter ordnungsrechtlichen Gesichtspunkten problematisch. Es verstößt möglicherweise in seiner Ausgestaltung gegen den geltenden Glücksspielstaatsvertrag

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