Montag, 16. März 2009

Aktuelles von dem Hausgewinnspiel in Baldham

Nachdem sich der Veranstalter des Gewinnspiels auf der Internetseite www.winyourhome.de entschieden hatte, auf die Einwände und Anregungen der Regierung von Mittelfranken einzugehen, wurde das abgeänderte Konzept der Behörde zur Prüfung vorgelegt.

Das abgeänderte Konzept sieht die Veranstaltung des gesamten Spiels als Quiz-Turnier vor. Auch in der Finalrunde sollen nun die 100 besten Teilnehmer öffentlich und notariell überwacht gegeneinander einen finalen Quizdurchgang um die 100 Preise spielen. Damit soll jegliches Zufallselement ausgeschaltet werden und nur das Geschick der Teilnehmer (insbesondere ihr Wissen) über den Spielerfolg und den erzielten Preis entscheiden.

Wir gehen davon aus, dass die Prüfung durch die Regierung von Mittelfranken noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Dabei werden auch neu aufgeworfene Fragestellungen im Zusammenhang mit der Änderung des Rundfunkstaatsvertrages Ende letzten Jahres zu klären sein.

ARENDTS ANWÄLTE


Hinweis: Anfragen zu dem Gewinnspiel auf www.winyourhome.de

Zahlreiche Anfragen von Teilnehmern an dem Gewinnspiel auf www.winyourhome.de haben zwischenzeitlich unsere Rechtsanwaltskanzlei erreicht, die nur von dem Veranstalter Herrn Volker Stiny selbst beantwortet werden können.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei hat Herrn Stiny lediglich hinsichtlich der
glücksspiel- und gewinnspielrechtlichen Problematik beraten und ihn gegenüber den Behörden vertreten. Für die Durchführung des Spiels und die Organisation (Homepage, Teilnahmebedingungen, Zahlungsabwicklung etc.) ist Herr Stiny verantwortlich. Wir sind insbesondere nicht in irgendeiner Weise treuhänderisch tätig.

Wir bitten daher von Anfragen an unsere Kanzlei (die wir nur weiter leiten können) abzusehen und Fragen zu dem Spiel direkt an Herrn Stiny zu richten.

1 Kommentar:

  1. Leider ist aus diesem Beitrag nicht ersichtlich, wie und ob es nun überhaupt weiter geht. Wie lange müssen wir bis zur Klärung warten? Werden die Teilnahmebeiträge zurück überwiesen? Wem gehören die Zinsgewinne der eingezahlten Beträge?

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